Regelungen über die Mitgliedschaftsverhältnisse im allgemeinen enthalten die §§ 22 ff. des Wasserverbandsgesetzes und speziell bezogen auf die Unterhaltungsverbände §§ 63 ff. des Niedersächsischen Wassergesetzes.
Mitglieder des UHV "Hase - Bever" sind die im Verbandsgebiet bestehenden Wasser- und Bodenverbände, zu deren Aufgaben beim Inkrafttreten des Niedersächsischen Wassergesetzes die Unterhaltung von Gewässern gehörte, die Gemeinden, die Eigentümer grundsteuerfreier Flächen nach Zuweisung durch die Aufsichtsbehörde und die gem. § 23 WVG aufgenommenen oder herangezogenen Personen. In der Gründungsphase der ehem. UHV "Obere Hase" und "Obere Bever" ist nach ausführlicher Prüfung der Rechtslage entschieden worden, dass für beide UHV die Form der kommunalen Mitgliedschaft (im Gegensatz zur Einzelmitgliedschaft aller Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke) gegeben ist. Die Darstellung der Zusammenhänge enthält der Aufsatz von gr. Beilage über die historische Entwicklung der Gewässerunterhaltung im Osnabrücker Land.
Es ist schwer zu entscheiden, ob die kommunale Mitgliedschaft gegenüber der Einzelmitgliedschaft Vorteile bietet oder nicht. Einerseits hat es sich als günstig erwiesen, dass der UHV gut in kommunale Planungen und Entscheidungsprozesse eingebunden ist und vielleicht eher den öffentlich-rechtlichen Charakter der Gewässerunterhaltung wahren kann als stärker von Einzelinteressen bestimmte Verbände, andererseits ist es mitunter hinderlich, dass der UHV mit seiner Satzung den einzelnen Grundeigentümer oder Gewässeranlieger, der ja nicht Verbandsmitglied ist, nicht erreichen und nicht binden kann. Er bedarf der Vermittlung durch die Wasserbehörde.
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Wasser- und Bodenverbände
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Städte und Gemeinden |
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Wasser- und Bodenverbände
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Städte und Gemeinden |
Verbandsorgane sind der Verbandsausschuss und der Verbandsvorstand. Die §§ 46 ff. des Wasserverbandsgesetzes und die §§ 7 ff. der Satzung regeln die Aufgaben, die Zusammensetzung, die Amtszeiten und die Modalitäten der Wahlen, Sitzungen und Beschlussfassungen. Die Zusammenarbeit der Verbandsorgane ist graphisch in Organisationsdiagrammen veranschaulicht.
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Wahlbezirk |
Ausschussmitglied |
stellvertretendes Ausschussmitglied |
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Bissendorf, Bad Essen, Melle |
Helmut
Feldmann |
Wilfried
Langhans |
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Dirk
Westrup |
Thomas
Goertz |
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Hendrik
Brinkmann |
Martin
Ohmäscher |
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Bad Rothenfelde, Hilter a.T.W., Dissen a.T.W. |
Carl
Bohlmann |
Wilhelm
Vogt |
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Jürgen
Dallmeyer |
Jochen
Meyer zu Drewer |
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Ludger
Lauxtermann |
Udo Warning |
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Bad Iburg, Bad Laer |
Hans
Josef Geesen |
Annette
Niermann |
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Hendrik Knollmeyer |
Stefan
Vedder |
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Glandorf |
Herbert
Borgmeyer |
Sören
Kinker |
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Georgsmarienhütte, Hasbergen, Hagen a.T.W. |
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Jörg
Klimasch |
Uwe
Sander |
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Osnabrück |
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Wallenhorst, Bramsche |
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Belm, Ostercappeln |
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Wasser- und Bodenverbände |
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Für die Wahlperiode vom 01.01.2009 bis zum 31.03.2014 sind in den Vorstand
gewählt:
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Vorstandsmitglied |
stellvertretendes Vorstandsmitglied |
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Verbandsvorsteher
Herbert Heckmann Meller Straße 57 49143 Bissendorf |
Irmgard Schmalriede In der Hegge 2 49163 Bohmte |
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Stellvertretender Verbandsvorsteher Josef Töniges Zwischen den Wellen 9 49186 Bad Iburg |
Gerd Brinkmann Münsterstraße 50 49186 Bad Iburg |
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Heinrich Kocks Nordring 4 a 49201 Dissen |
Helmut Kallmeyer Zum Schoppenbusch 31 49176 Hilter a.T.W. |
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Clemens Högemann Freienhagener Straße 8 49219 Glandorf |
Josef
Wulfert Oedingberge
5 49219 Glandorf |
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Andreas Möllenkamp Böttcherstraße 25 49124 Georgsmarienhütte |
Helmut Lauxtermann Buchholtzstraße 11 49090 Osnabrück |
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Thomas Rohde Burchardstraße 9 48145 Münster |
Jürgen Heuer Gröbelweg 21 49082 Osnabrück |
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Detlef Gerdts Richterskamp 8 49078 Osnabrück |
Carsten Werges Krochmannstraße 13 49076 Osnabrück |
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Bernhard Gösling Süberweg 4 49090 Osnabrück |
Norbert Pott Osnabrücker Straße 23 49205 Hasbergen |
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Martin Andrees Ostercappelner Straße 3 49143 Bissendorf |
Albert Schulte to Brinke Höferweg 9 49186 Bad Iburg |
Von den Verbandsausschüssen berufene Schaubeauftragte führen die jährlichen Gewässerschauen aller Verbandsgewässer durch. Sie haben keinen Organstatus, bestimmen jedoch durch ihre Schauergebnisse über den Arbeitsumfang und die Arbeitsweise des UHV ganz wesentlich mit. Dem UHV ist sehr an der ehrenamtlichen Mitarbeit von urteilsfähigen Personen im Schauamt gelegen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Ausschussmitglied oder an die Geschäftsstelle.
Für die Wahlperiode vom 01.01.2009 bis zum 31.03.2014 sind als Schaubeauftragte berufen :
Seit ihrer Gründung betrieben bereits die UHV 93 und 96 eine gemeinsame Geschäftsstelle mit einem Bauhof, einer Werkstatt und einer Verwaltungsabteilung. Z.Zt. sind auch 4 Wasser- und Bodenverbände durch Geschäftsbesorgungsverträge an die Geschäftsstelle angeschlossen. Es sind dies die Wasser- und Bodenverbände "Iburg-Süd", "Glaner Bach" und "Landwehr, Süß- und Salzbach" aus dem Verbandsgebiet des UHV 93 und "Hasebruch" aus dem Verbandsgebiet des UHV 96.
Die Geschäftsstelle erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Sie bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt die Beschlüsse des Vorstandes und des Ausschusses aus.
Die Namen und Tätigkeitsbereiche der Mitarbeiter der Geschäftsstelle entnehmen Sie bitte den folgenden Organisationsdiagrammen. Ansichten des Verbandsbauhofes, der Werkstatt und des Verwaltungsgebäudes sind in der Fotoserie enthalten.
Wie Sie uns erreichen können, steht in unserem Adress- und Telefonverzeichnis. Dort können Sie uns auch direkt eine e-Mail schreiben.
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Organisation der
Verbandsorgane |
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